Diese Prüfungsordnung wurde von der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen - Zentrales Diensthundewesen - Dezernat 21.3 Abteilung 2 - sowie dem Ministerium des Inneren in Niedersachsen - anerkannt ! Somit können erfolgreich geprüfte Hundeführer zur "polizeilichen Sichtung" und das für den Realeinsatz erforderliche Zertifikat für Niedersachsen erlangen !
Auch "Nichtmitglieder" der GMA können diese Prüfung ablegen !